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Eherecht / Eheschliessung / Ehe

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Eheschutz

Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Ehe, Eherecht, Eherecht / Eheschliessung, Eheschliessung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Verletzt ein Ehegatte seine ehelichen Pflichten, kann der andere den zuständigen Richter um Hilfe ersuchen. Die richterlichen Anordnungen können betreffen:

  • Anweisung an Schuldner des pflichtwidrigen Ehegatten, ihre Leistungen ganz oder teilweise an den betroffenen Ehegatten zu leisten
  • Anordnung der Gütertrennung.

Berechtigung des betroffenen Ehegatten, den gemeinsamen Haushalt aufzuheben;
Voraussetzungen sind:

  • Gefährdung der Gesundheit
  • Gefährdung des guten Rufs
  • Gefährdung des wirtschaftlichen Fortkommens (Existenz-Gefährdung).

Aufhebungszeitpunkt:

  • vor oder während Trennungsprozess
  • vor oder während Scheidungsprozes.

Die Zwangsvollstreckung (Betreibung) unter Ehegatten bleibt trotzdessen ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt das Recht zur Durchführung der Gütertrennung.

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