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Ehetrennung

Trennungsgründe

Die drei Trennungsgründe:

  • Ernstliche Gefährdung der Persönlichkeit
  • Sicherstellung der materiellen Situation
  • Gewährleistung des Familienwohls

Trennungsverfahren

Ist die Aufhebung des gemein­samen Haushalts begründet, muss der Eheschutzrichter auf Begehren eines Ehe­gatten folgende Regelungen anordnen (Art. 176 ZGB):

  • Festsetzung der Geldbeträge
  • Zuteilung der Familienwohnung und des Hausrats
  • Anordnung der Gütertrennung
  • Massnahmen betreffend die Kinder

Der Eheschutzrichter legt den Unterhaltsbeitrag nach der Leistungsfähigkeit und dem Bedarf der Familie für die Zukunft und maximal 1 Jahr vor Einreichung des Begehrens fest.

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